Abstracteinreichung 14. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie


Erneut wird es im Rahmen des 14. Berliner Symposiums eine Traineesitzung speziell für junge KollegInnen geben. 
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. lädt alle KollegInnen in Aus- und Weiterbildung ein, sich aktiv am wissenschaftlichen Programm zu beteiligen.

Schwerpunkte
Wissenschaftliche Arbeiten und Fallvorstellungen, bzw. Fallserien zum Thema Kinder- und Jugendgynäkologie

Präsentation
Die angenommenen Abstracts werden als Kurzvortrag im Rahmen der wissenschaftlichen Sitzung: „Traineesitzung - Der besondere Fall“ am Samstag, den 29. März 2025 von 09:00 – 10:30 Uhr präsentiert.

Auswahl
Die eingereichten Abstracts werden durch die Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. gesichtet und bewertet. Die Autoren werden nach der Begutachtung bis spätestens Freitag, den 28. Februar 2025 benachrichtigt. Der Erstautor (= Vortragende) des angenommenen Abstracts erhält einen kostenfreien Kongresszutritt zum 14. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie. 
Ein Nachweis für die Tätigkeit in Aus- oder Weiterbildung ist erforderlich.

Preis und Prämierung
Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. vergibt an den besten Vortrag der wissenschaftlichen Sitzung ein Reisestipendium in Höhe von 500,00 € zu einem internationalen Kongress mit kinder- und jugendgynäkologischem Schwerpunkt.
Die Prämierung erfolgt im Rahmen der Abschlussveranstaltung am Samstag, den 29. März 2025 ab 15:00 Uhr durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft. 
Die Anwesenheit des Preisträgers ist erforderlich.

Hinweise zur Einreichung und Abstractgestaltung:
Einreichungsfrist: Montag, der 16. Dezember 2024

Bitte reichen Sie das Abstract über das Online-Formular ein. 
Per Fax, E-Mail oder postalisch eingereichte Abstracts werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

• Ihr Abstract wird so weiterverwendet, wie es eingereicht wird.

• Abstracts können nur in deutscher Sprache eingereicht werden.

• Achten Sie darauf, dass Name, Dienstadresse und E-Mail-Adresse des Erstautors vollständig angegeben werden.

• Die Anzahl der Co-Autoren ist nicht limitiert. Die Datenangabe erfolgt analog zum Erstautor.

• Das Abstract sollte untergliedert sein in die Bereiche: Zielsetzung, Materialien, Methoden, Ergebnisse und Zusammenfassung bzw. bei Case reports: Anamnese, klinischer Befund, Diagnostik, Therapie, Verlauf, Zusammenfassung

• Der Text darf nicht mehr als 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen enthalten.

• Grafiken oder Abbildungen können im jpg- oder gif-Format eingereicht werden.

• Die maximale Pixelgröße eines Bildes beträgt 600 (Breite) x 800 (Höhe) Pixel und 500 KB. 

• Es darf nur eine Grafik pro Abstract eingereicht werden.

• Sie dürfen maximal eine Tabelle mit maximal 10 Zeilen x 10 Spalten einbinden.

• Sie werden via E-Mail benachrichtigt, ob Ihr Abstract angenommen wurde oder nicht.

• Der präsentierende Autor muss sich zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen.

Jeder Einreicher muss eigenverantwortlich die Einhaltung der oben aufgeführten Hinweise beachten. Die Kriterien sind Voraussetzung für den weiteren Begutachtungsprozess. Werden diese nicht berücksichtigt wird das entsprechende Abstract aus dem Begutachtungsverfahren ausgeschlossen.


Einreichung