Abstracteinreichung 15. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie


Erneut wird es im Rahmen des 15. Berliner Symposiums eine Traineesitzung speziell für junge KollegInnen geben. 
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. lädt alle KollegInnen in Aus- und Weiterbildung ein, sich aktiv am wissenschaftlichen Programm zu beteiligen.

Schwerpunkte
Wissenschaftliche Arbeiten und Fallvorstellungen, bzw. Fallserien zum Thema Kinder- und Jugendgynäkologie

Auswahl
Die eingereichten Abstracts werden durch die Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. gesichtet und bewertet. Die AutorInnen werden nach der Begutachtung bis spätestens Freitag, den 19. März 2027, benachrichtigt. Die ErstautorInnen (= Vortragenden) der angenommenen Abstracts erhalten kostenfreien Kongresszutritt zum 15. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie. 
Ein Nachweis für die Tätigkeit in Aus- oder Weiterbildung ist erforderlich.

Präsentation
Die angenommenen Abstracts werden als Kurzvortrag im Rahmen der wissenschaftlichen Sitzung: „Traineesitzung - Der besondere Fall“ am Samstag, den 17. April 2027, von 09:00 – 10:30 Uhr präsentiert.

Preis und Prämierung
Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. vergibt für den besten Vortrag der wissenschaftlichen Sitzung ein Reisestipendium in Höhe von 500,00 € zu einem internationalen Kongress mit kinder- und jugendgynäkologischem Schwerpunkt.
Die Prämierung erfolgt im Rahmen der Abschlussveranstaltung am Samstag, den 17. April 2027, ab 15:00 Uhr durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft. 
Die Anwesenheit des Preisträgers/ der Preisträgerin ist erforderlich.

Hinweise zur Einreichung und Abstractgestaltung:
Einreichungsfrist: Montag, der 11. Januar 2027

Bitte reichen Sie das Abstract über das Online-Formular ein. 
Per Fax, E-Mail oder postalisch eingereichte Abstracts werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

• Ihr Abstract wird so weiterverwendet, wie es eingereicht wird.

• Abstracts können nur in deutscher Sprache eingereicht werden.

• Achten Sie darauf, dass Name, Dienstadresse und E-Mail-Adresse des Erstautors vollständig angegeben werden.

• Die Anzahl der Co-AutorInnen ist nicht limitiert. Die Datenangabe erfolgt analog zum Erstautor.

• Das Abstract sollte untergliedert sein in die Bereiche: Zielsetzung, Materialien, Methoden, Ergebnisse und Zusammenfassung bzw. bei Case reports: Anamnese, klinischer Befund, Diagnostik, Therapie, Verlauf, Zusammenfassung

• Der Text darf nicht mehr als 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen enthalten.

• Grafiken oder Abbildungen können im jpg- oder gif-Format eingereicht werden.

• Die maximale Pixelgröße eines Bildes beträgt 600 (Breite) x 800 (Höhe) Pixel und 500 KB. 

• Es darf nur eine Grafik pro Abstract eingereicht werden.

• Sie dürfen maximal eine Tabelle mit maximal 10 Zeilen x 10 Spalten einbinden.

• Sie werden via E-Mail benachrichtigt, ob Ihr Abstract angenommen wurde oder nicht.

• Die/der präsentierende AutorIn muss sich zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen.

Jede/r EinreicherIn muss eigenverantwortlich die Einhaltung der oben aufgeführten Hinweise beachten. Die Kriterien sind Voraussetzung für den weiteren Begutachtungsprozess. Werden diese nicht berücksichtigt, wird das entsprechende Abstract aus dem Begutachtungsverfahren ausgeschlossen.


Einreichung