Abstracteinreichung 15. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie
Erneut wird es im Rahmen des 15. Berliner Symposiums eine Traineesitzung speziell für junge KollegInnen geben.
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. lädt alle KollegInnen in Aus- und Weiterbildung ein, sich aktiv am wissenschaftlichen Programm zu beteiligen.
Schwerpunkte
Wissenschaftliche Arbeiten und Fallvorstellungen, bzw. Fallserien zum Thema Kinder- und Jugendgynäkologie
Auswahl
Die eingereichten Abstracts werden durch die Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. gesichtet und bewertet. Die AutorInnen werden nach der Begutachtung bis spätestens Freitag, den 19. März 2027, benachrichtigt. Die ErstautorInnen (= Vortragenden) der angenommenen Abstracts erhalten kostenfreien Kongresszutritt zum 15. Berliner Symposium für Kinder- und Jugendgynäkologie.
Ein Nachweis für die Tätigkeit in Aus- oder Weiterbildung ist erforderlich.
Präsentation
Die angenommenen Abstracts werden als Kurzvortrag im Rahmen der wissenschaftlichen Sitzung: „Traineesitzung - Der besondere Fall“ am Samstag, den 17. April 2027, von 09:00 – 10:30 Uhr präsentiert.
Preis und Prämierung
Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. vergibt für den besten Vortrag der wissenschaftlichen Sitzung ein Reisestipendium in Höhe von 500,00 € zu einem internationalen Kongress mit kinder- und jugendgynäkologischem Schwerpunkt.
Die Prämierung erfolgt im Rahmen der Abschlussveranstaltung am Samstag, den 17. April 2027, ab 15:00 Uhr durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft.
Die Anwesenheit des Preisträgers/ der Preisträgerin ist erforderlich.
Hinweise zur Einreichung und Abstractgestaltung:
Einreichungsfrist: Montag, der 11. Januar 2027
Bitte reichen Sie das Abstract über das Online-Formular ein.
Per Fax, E-Mail oder postalisch eingereichte Abstracts werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
• Ihr Abstract wird so weiterverwendet, wie es eingereicht wird.
• Abstracts können nur in deutscher Sprache eingereicht werden.
• Achten Sie darauf, dass Name, Dienstadresse und E-Mail-Adresse des Erstautors vollständig angegeben werden.
• Die Anzahl der Co-AutorInnen ist nicht limitiert. Die Datenangabe erfolgt analog zum Erstautor.
• Das Abstract sollte untergliedert sein in die Bereiche: Zielsetzung, Materialien, Methoden, Ergebnisse und Zusammenfassung bzw. bei Case reports: Anamnese, klinischer Befund, Diagnostik, Therapie, Verlauf, Zusammenfassung
• Der Text darf nicht mehr als 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen enthalten.
• Grafiken oder Abbildungen können im jpg- oder gif-Format eingereicht werden.
• Die maximale Pixelgröße eines Bildes beträgt 600 (Breite) x 800 (Höhe) Pixel und 500 KB.
• Es darf nur eine Grafik pro Abstract eingereicht werden.
• Sie dürfen maximal eine Tabelle mit maximal 10 Zeilen x 10 Spalten einbinden.
• Sie werden via E-Mail benachrichtigt, ob Ihr Abstract angenommen wurde oder nicht.
• Die/der präsentierende AutorIn muss sich zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen.
Jede/r EinreicherIn muss eigenverantwortlich die Einhaltung der oben aufgeführten Hinweise beachten. Die Kriterien sind Voraussetzung für den weiteren Begutachtungsprozess. Werden diese nicht berücksichtigt, wird das entsprechende Abstract aus dem Begutachtungsverfahren ausgeschlossen.